GModG + Förderung

Klarheit für Ihre Heizungsmodernisierung: Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der angepassten Heizungsförderung besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer besteht wieder Planungssicherheit.

  • Die bisherige Vorgabe für 65 % erneuerbare Energien entfällt. Künftig können Hausbesitzer wieder technologieoffen entscheiden, welche Heizlösung zu ihrem Zuhause passt.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben möglich. Gleichzeitig werden die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher – ab 2029 startet die sogenannte Biotreppe.
  • Die Förderung bleibt bestehen. Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren künftig von höheren Fördersätzen, zusätzlich wird ein Kinderzuschlag eingeführt.

Deshalb lohnt sich frühes Handeln: Förderfähige Kosten und einzelne Förderbestandteile werden alle sechs Monate schrittweise reduziert.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung Ihres individuellen Förderanspruchs und beraten Sie bei der Wahl der passenden Heizlösung.