Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Zuschuss Nr. 458

Neue Fördersätze für den. Einbau einer effizienten Heizungsanlage bzw. den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ab 21.07.2026

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, bei einem Einfamilienhaus werden die Kosten bis zu einer Höhe von 28.000 € gefördert, für mehrere Wohneinheiten jeweils plus 15.000 €

Dazu gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus über 16%

der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 %. Ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.

Einkommensbonus 10 % – 40 %

10 % bezogen auf die förderfähigen Kosten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 50.000 € beträgt

30 % bezogen auf die förderfähigen Kosten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 € beträgt

40 % bezogen auf die förderfähigen Kosten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 30.000 € beträgt

Dies ist nur ein kurzer Überblick, gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich Ihre individuellen Gegebenheiten einer Sanierung Ihrer Heizungsanlage.

Genauere Infos finden Sie hier: