Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Zuschuss Nr. 458
Neue Fördersätze für den. Einbau einer effizienten Heizungsanlage bzw. den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ab 21.07.2026
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, bei einem Einfamilienhaus werden die Kosten bis zu einer Höhe von 28.000 € gefördert, für mehrere Wohneinheiten jeweils plus 15.000 €
Dazu gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus über 16%
der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 %. Ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Einkommensbonus 10 % – 40 %
10 % bezogen auf die förderfähigen Kosten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 50.000 € beträgt
30 % bezogen auf die förderfähigen Kosten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 € beträgt
40 % bezogen auf die förderfähigen Kosten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 30.000 € beträgt
Dies ist nur ein kurzer Überblick, gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich Ihre individuellen Gegebenheiten einer Sanierung Ihrer Heizungsanlage.
Genauere Infos finden Sie hier: